Wandern im Naturschutzgebiet Landshut Isarleite in Niederbayern

Naturschutzgebiet ehemaliger Standortübungsplatz Landshut mit Isarleite

Im Oktober 2001 wurde auf Initiative des Bund-Naturschutz Gruppe Landshut, der ehemalige Standortübungsplatz der Bundeswehr in Landshut zum Naturschutzgebiet erklärt. Knapp 280 Hektar Gesamtfläche umfasst das schützenswerte Areal im Isartal südlich von Ochsenau, im Hügelland bei Stallwang und in der dazwischen liegenden bewaldeten Isarleite. Der ehemalige Truppenübungsplatz Landshut besteht zu großen Teilen aus magerem Weiderasen mit einigen Kleingewässern, naturnahen Wäldern mit Bergahorn, Eschen und Buchen. Zu finden sind außerdem ca. 25 Pflanzenarten der Roten Liste Bayerns, z. B einer der größten Bestände des Erdbeer-Klees in Niederbayern. Das Naturschutzgebiet ist Lebensraum für zahlreiche Amphibien, Vögel, Schmetterlinge, Wildbienen und Käfer. Erwähnenswert ist hier das Vorkommen von Gelbbauchunke, Kammmolch und des Deutschen Sandlaufkäfers.

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Natur erleben und wandern im Truppenübungsplatz Landshut – Parken, Rundwanderweg Ausgangspunkt

Adresse für Anfahrt und Parkplatz: Lernpoint, 84166 Adlkofen – Auf der Strasse zwischen Adlkofen und Schweinbach führt bei Lernpoint eine betonierte Straße zum Parkplatz, dem Ausgangspunkt für Wanderungen und Touren.

Tipp Rundwanderweg (L 4): Lurzenhof – Naturschutzgebiet – Hauslehen – Wolfseck – Panzerwaschanlage – Plaikaturm (L 4)
Ausgangspunkt: ist hier die Bürgermeister-Zeiler-Straße in Landshut-Lurzenhof
Einkehrmöglichkeiten: z. B. die Tafernwirtschaft im Hotel Schönbrunn
Weglänge: beträgt ca. 7 km
Gehzeit: etwa 2 Stunden
leichte Wanderung auch für Familien mit Kindern gut geeignet

Naherholungs- und Naturschutzgebiet Landshut – Naturschutzgebietsverordnung

Das Naturschutzgebiet mit seiner reizvollen Landschaft ist ein einzigartiges Erholungsgebiet vor den Toren der Stadt Landshut. Durch die immer mehr werdende Nutzung von Erholungssuchenden (Spaziergänger, teilweise mit Hunden, Radfahrer und Mountainbikern sowie Reitern) ist es notwendig sich an gewisse Regeln zu halten um die sensiblen Lebensräume mit störungsempfindlichen Tierarten zu erhalten und zu schützen:

  • Zwischen 1. März und 31. August dürfen die Wege nicht verlassen werden.
  • Hunde sind ganzjährig anzuleinen
  • Das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen ist nicht erlaubt.
  • Zelten und Grillen ist nicht gestattet, Picknicken und Rasten ist nur auf den ausgewiesenen Erholungsflächen erlaubt

 

 

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