Auto KFZ-Haftpflichtversicherung was wird übernommen was ist abgedeckt?
Auto KFZ-Haftpflichtversicherung was wird übernommen, was ist abgedeckt?
Was enthält die Kfz-Haftpflichtversicherung und wann zahlt sie? Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine obligatorische Absicherung für jeden Fahrzeugbesitzer. Doch was genau deckt diese Versicherung ab und unter welchen Umständen kommt sie zum Tragen?
Grundlagen der Kfz-Haftpflichtversicherung – Versicherung für Fahrzeughalter
Die Kfz-Haftpflichtversicherung bildet die gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung für Fahrzeughalter. Sie deckt Schäden, die durch das versicherte Fahrzeug an Dritten verursacht werden. Dies beinhaltet sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden. Die Mindestversicherungssummen betragen dabei:
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- 1,22 Millionen Euro für Sachschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden
Bei Abschluss können allerdings auch höhere Deckungssummen vereinbart werden, denn auch wenn es um Millionenbeträge geht, können diese – je nach Schwere des Unfalls und Anzahl der Beteiligten – schnell erreicht oder sogar überschritten werden. Eine Unterschreitung dieser Mindestbeiträge ist daher auch nicht zulässig und auch nicht sinnvoll.
Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung? Was ist abgedeckt mit der Auto Haftpflichtversicherung
Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat. Übernommen werden ausschließlich die Kosten, die dem Unfallgegner entstanden sind. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Schaden es sich handelt. In erster Linie sind dies jedoch Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs, aber auch Personenschäden sowie Vermögensschäden sind abgedeckt.
Entstehen bei einem Unfall Schäden am eigenen Fahrzeug, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung hierfür nicht auf. Dafür muss mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Teilkaskoversicherung kommt aber auch nur dann für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, wenn der Unfallgegner Schuld hat. Für selbstverschuldete Schäden infolge eines Unfalls kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf.
Was zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung – Welche Schäden sind abgedeckt?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt verschiedene Arten von Schäden, die durch das Fahrzeug des Versicherten verursacht wurden. Hier sind einige Beispiele:
- Reparaturkosten
- Kosten für Abschleppdienst
- Nutzungsausfall
- Eventuelle Behandlungskosten, Schmerzensgeld sowie Reha-Maßnahmen
- Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
- Mietwagen
- Kosten für Rechtsbeistand
In welchen Fällen kann die Kfz-Haftpflicht ihre Leistungen verweigern?
Eine Kfz-Haftpflicht schützt Autofahrer, wenn diese mit ihrem Fahrzeug Dritten gegenüber einen Schaden verursachen – auch dann, wenn das Auto nicht bewegt wird. In einigen Fällen kann die Versicherung ihre Leistung aber auch verweigern, etwa wenn man nach einem Unfall Fahrerflucht begeht, zum Unfallzeitpunkt unter Alkohol- oder anderem Drogeneinfluss stand oder ohne gültige Fahrerlaubnis hinterm Steuer saß.
Was tun bei ungerechtfertigten Forderungen anderer Verkehrsteilnehmer?
Kommt es zum Streit mit einem anderen Fahrer und verlangt dieser die Begleichung eines Schadens, der nichts mit der eigentlichen Situation zu tun hat, kann die eigene Kfz-Haftpflicht ebenfalls in Anspruch genommen werden. Dies prüft dann die Forderungen und kann eine Zahlung verweigern.
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