Elektrische Sicherheitsprüfungen DGUV V3 Prüfung in Deutschland
Elektrische Sicherheitsprüfungen nach DGUV V3 – Geräte, Maschinen, Anlagen, …
Die DGUV ist der Spitzenverband der deutschen gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Entstanden ist der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 2007, vorher war die DGUV vielen einfach unter dem Begriff Berufsgenossenschaft bekannt. Alle beschäftigten Arbeitnehmer, Schüler und Studierende, ehrenamtlich Tätige oder auch Ersthelfer bei Unglücksfällen oder im Einsatz bei Naturkatastrophen, uvm. profitieren kostenfrei von diesem gesetzlichen Versicherungsschutz, der bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten greift. Selbstständige und Unternehmer/innen können sich freiwillig gegen die oft schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.
DGUV V3 Verordnung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Diese Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmittel. Das Ziel der DGUV V3 ist die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten beim Einsatz von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Erreicht werden soll dies durch die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und ein sichere Verwendung durch eine geeignete Durchführung von Arbeits- und Fertigungsverfahren. Wichtig dabei ist auch eine entsprechende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.
Was bedeutet DGUV V3 – Elektrische Sicherheitsprüfungen Maschinen, Geräte, Arbeitsmittel, …
Die DGUV V3 ist eine Verordnung der gesetzlichen Unfallversicherung, welche die Überprüfung von unter Spannung stehenden ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen regelt. Die Abkürzung „DGUV 3“ steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Der Zusatz V3 meint die Vorschrift 3 und bezieht sich auf die Sicherheit und eine regelmäßige Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen. Die ersten Berufsgenossenschaften entstanden in Deutschland schon ab dem Jahr 1885. Diese haben es sich zum Ziel gemacht die Sicherheit in den einzelnen Berufsgruppen zu unterstützen.
BGV A3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Deutschland
Im Jahr 2014 wurde die bisherige BGV in der neu geregelten DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zusammengefasst. Mit den DGUV-Vorschriften 1 – 84 wurden die nahezu identischen Vorschriften des BGV A1 und des GUV-V A1 außer Kraft gesetzt und in die neue DGUV Vorschrift 3 überführt. Durch diese Neuausrichtung erfolgte auch eine Änderung der Nomenklatur (Verzeichnis der Namen und Fachbezeichnungen) geltender Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze, die in einer gemeinsamen Liste dargestellt sind.
Die Vorschrift DGUV A3 besagt, dass sämtliche elektrische Betriebsmittel, die in einem Unternehmen genutzt werden, regelmäßig einer technischen Überprüfung unterzogen werden müssen. Diese Verordnung DGUV A3 ist für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und ihrer Ausrichtung gültig. Elektrische Betriebsmittel sind für viele Prozesse im Unternehmen unverzichtbar doch durch unsachgemäße Bedienung oder bei Defekten an elektrischen Komponenten geht von diesen eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Arbeitnehmer aus und es kann zu schweren Unfällen kommen.
DGVU Prüfung deutschlandweit – Elektrogeräte & Kabel prüfen lassen
Die DGUV-Vorschriften sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich. Alle Unternehmer sind verpflichtet, die Prüfintervalle die in der DGUV A3 Vorschrift genannt werden einzuhalten. Die DGVU Prüfung darf zudem nur von einem Fachmann vorgenommen werden, der über eine entsprechende Zertifizierung verfügt. Dabei werden nicht nur die elektrischen Anlagen und Geräte in regelmäßigen Abständen überprüft sondern die Mitarbeiter auch umfassend in die richtige Handhabung der Anlagen und Geräte sowie in allgemeine Unfallverhütungsvorschriften eingewiesen.
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